Durchlaufschutz
Durchlaufschutz für Glastüren & Glaswände – normkonform nach DIN 18040
Rechtssichere Glasmarkierung aus Glasdekorfolie: in den geforderten Höhenbereichen, mit starkem Hell-Dunkel-Kontrast und über die gesamte Glasbreite – nach DIN 18040, DGUV 208-014 und ASR A1.6, ab 1 Laufmeter und mit bundesweiter Profi-Montage.
- ab 1 Laufmeter
- DIN 18040, DGUV 208-014, ASR A1.6
- brandschutz-zertifiziert
- rückstandsfrei entfernbar
- bundesweite Montage inklusive
Kostenlose Bemusterung möglich. Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.
Produkt & Technik
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Normkonform, brandschutz-zertifiziert und rückstandsfrei – alle Specs für Ihr Glasdekor-Projekt.
4 Glas-Effekte
Ätzglas, Milchglas, Frost oder Sandstrahl-Optik – passend zu Anwendung und Raumwirkung.
Brandschutz-zertifiziert
Folien mit Brandschutz-Zertifizierung für Büros, Kliniken, Behörden und öffentliche Gebäude.
Normkonforme Markierung
Höhen und Hell-Dunkel-Kontrast nach DIN 18040, DGUV 208-014 und ASR A1.6.
Schon ab 1 Laufmeter
Vom einzelnen Türelement bis zur kompletten Glasfassade – nach oben offen.
Spezifikationen
- Effekte
- Ätzglas (matt/milchig), Milchglas (halbglänzend), Frost (strukturiert) und Sandstrahl-Optik
- Funktion
- Durchlaufschutz (Sicherheitsmarkierung) und Sichtschutz in einer Folie kombinierbar
- Gestaltung
- 20+ Design-Vorlagen oder individuell – Logo, Schriftzug, Muster, Ausschnitte und abgestufte Transparenz
- Norm-Bezug
- Für normkonforme Markierung nach DIN 18040, DGUV Information 208-014 und ASR A1.6
- Einsatz
- Innen und außen, auf Glastüren, Glaswänden, Trennwänden und Schaufenstern
- Mindestmenge
- Schon ab 1 Laufmeter, nach oben offen
- Montage
- Bundesweite Profi-Montage inklusive – auf Wunsch auch Selbstmontage
- Eigenschaften
- Brandschutz-zertifiziert und rückstandsfrei entfernbar (mietobjekt-geeignet)
Anwendungsfälle
So setzen unsere Kunden Glasdekorfolie ein
Eine Folie, viele Einsatzmöglichkeiten – Durchlaufschutz, Sichtschutz und Branding auf Glas.
Glastür-Durchlaufschutz
Rechtssichere Markierung, damit niemand gegen die geschlossene Glastür läuft – in zwei Höhenbereichen.
Konferenzraum-Sichtschutz
Diskretion für vertrauliche Meetings – mit Logo oder abgestufter Transparenz.
Empfang & Trennwände
Sichtschutz für Glaswände im Empfangs- und Open-Space-Bereich, ohne Licht zu nehmen.
Praxis & Diskretionszone
Blickschutz an Tresen und Wartebereich – hygienisch und unauffällig.
Schaufenster & Teiltransparenz
Abgestufte Transparenz für Schaufenster und Fassaden – Blickfang plus Sonnenschutz-Effekt.
Logo & Branding auf Glas
Markenauftritt direkt auf der Glasfläche – als Ätzglas-, Frost- oder Farbmotiv.
Ablauf
In fünf Schritten zur fertigen Glasfolie
Transparent und planbar – von der Anfrage bis zur bundesweiten Montage.
Anfrage
Sie schildern uns Objekt, Glasflächen und Ziel (Durchlaufschutz, Sichtschutz oder beides) – wir beraten zum passenden Effekt.
Aufmaß & Beratung
Auf Wunsch nehmen wir vor Ort oder digital Maß und klären Norm-Anforderungen, Höhen und Kontrast.
Angebot in 48 h
Sie erhalten Ihr individuelles Angebot innerhalb von 48 Stunden.
Gestaltung & Freigabe
Wir erstellen den Entwurf (Effekt, Motiv, Transparenz) und Sie geben ihn verbindlich frei.
Bundesweite Montage
Unser Team montiert die Folie fachgerecht und sauber – deutschlandweit, rückstandsfrei wieder entfernbar.
Bemusterung
Erst prüfen, dann beauftragen
Überzeugen Sie sich von Effekt, Mattgrad und Lichtdurchlass. Wir stellen Ihnen Effektmuster für Gewerbekunden zusammen und melden uns innerhalb von 48 Stunden.
- Effektmuster (Ätzglas, Milchglas, Frost, Sandstrahl) zum Anfassen
- Eindruck von Mattgrad und Lichtdurchlass
- Beispiele für Logo und abgestufte Transparenz
- Persönliche Beratung zu Norm und Montage
Kostenfreies Musterpaket
Ausschließlich für Gewerbekunden
Fordern Sie Ihr Musterpaket an – unverbindlich und ohne Kaufverpflichtung. So sehen Sie vorab genau, was Sie erwartet.
FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Durchlaufschutz und Sichtschutz aus Glasdekorfolie.
Ja. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.6) müssen durchsichtige, nicht strukturierte Flächen im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen in Augenhöhe gekennzeichnet werden. Auch DIN 18040 (barrierefreies Bauen) und die DGUV Information 208-014 fordern eine gut erkennbare Markierung. Verantwortlich ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber.
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