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Recht & Norm

Durchlaufschutz im Büro: Was ist Pflicht? (ASR A1.6 & DGUV 208-014)

28. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Beitragsbild: Durchlaufschutz im Büro: Was ist Pflicht? (ASR A1.6 & DGUV 208-014)

Glastüren und Glaswände prägen das Bild moderner Büros: Sie schaffen Transparenz, lassen Tageslicht durch und wirken offen. Genau diese Durchsichtigkeit ist aber auch das Problem. Wer eine geschlossene Glastür nicht erkennt, läuft dagegen – mit Verletzungsrisiko und im Ernstfall Haftungsfragen. Deshalb stellt sich für Betreiber und Arbeitgeber die Frage: Ist die Kennzeichnung von Glasflächen im Büro überhaupt Pflicht? Dieser Beitrag ordnet ein, was ASR A1.6, die DGUV Information 208-014 und DIN 18040 dazu fordern – und wer in der Verantwortung steht.

Was die ASR A1.6 zu Glasflächen sagt

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung. Die ASR A1.6 (Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände) verlangt, dass durchsichtige, nicht strukturierte Flächen im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen in Augenhöhe deutlich erkennbar gemacht werden. In der Praxis heißt das: Eine glatte, klare Glasfläche, an der Menschen vorbei- oder hindurchgehen, muss gekennzeichnet werden – und zwar so, dass sie sich deutlich kontrastierend vom Hintergrund abhebt. Eine kaum sichtbare, transparente Markierung erfüllt diesen Zweck nicht.

Wer in der Verantwortung steht

Verantwortlich für die Einhaltung ist der Arbeitgeber beziehungsweise der Betreiber der Arbeitsstätte. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet ihn, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen ausgehen. Die Kennzeichnung durchsichtiger Glasflächen gehört zu diesen Pflichten. Wird sie versäumt und verletzt sich jemand, kann das haftungsrechtliche Folgen haben. Es lohnt sich daher, die eigenen Glasflächen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung systematisch zu prüfen.

Die DGUV Information 208-014 als Ergänzung

Die DGUV Information 208-014 (Glastüren, Glaswände) ist eine ergänzende Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist keine Verordnung, fasst aber den Stand der Technik praxisnah zusammen und gibt konkrete Hinweise, wie Glastüren und Glaswände sicher gestaltet und gekennzeichnet werden. Wer sich an dieser Empfehlung orientiert, ist auf der sicheren Seite, weil sie zeigt, wie die abstrakten Anforderungen der ASR konkret umzusetzen sind. In der Praxis ergänzen sich beide Dokumente.

Wann zusätzlich DIN 18040 greift

Für öffentlich zugängliche Gebäude kommt die DIN 18040 (barrierefreies Bauen) hinzu. Sie fordert eine gut erkennbare, kontrastreiche Markierung von Glasflächen, die auch für Menschen mit Seheinschränkung wahrnehmbar ist – üblicherweise über die gesamte Glasbreite und in zwei Höhenbereichen, damit stehende Personen, Rollstuhlfahrer und Kinder gleichermaßen erfasst werden. Sobald Publikumsverkehr ins Spiel kommt – etwa in Praxen, Behörden oder Ladengeschäften –, ist die DIN 18040 oft die maßgebliche Grundlage.

Die Regelwerke im Überblick

  • ASR A1.6: verlangt die deutliche Kennzeichnung durchsichtiger, nicht strukturierter Flächen in Augenhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen.
  • ArbStättV: weist die Verantwortung dem Arbeitgeber bzw. Betreiber zu.
  • DGUV Information 208-014: ergänzende Empfehlung zu Glastüren und Glaswänden, fasst den Stand der Technik zusammen.
  • DIN 18040: gilt für öffentlich zugängliche Gebäude und fordert eine kontrastreiche, gut erkennbare Markierung.
  • Maßgeblich ist immer die konkrete Gebäude- und Nutzungssituation – häufig ergänzen sich die Regelwerke.

So setzen Sie die Markierung normgerecht um

In der Praxis lässt sich die Kennzeichnung dezent und gestalterisch ansprechend lösen: mit Glasdekorfolie, die als kontrastierende Streifen, Punktmuster oder mattes Motiv in den geforderten Höhen aufgebracht wird. So erfüllen Sie die Markierungspflicht, ohne die Transparenz und das offene Raumgefühl zu verlieren. Welche Höhen und Kontraste konkret gefordert sind, lesen Sie in unserem Beitrag zur Markierungshöhe für Glastüren; die Details zum Produkt finden Sie auf unserer Seite zum Durchlaufschutz.

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